Österreich ist international ein Vorbild für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Verankerung der Mediation als außergerichtliche Streitbeilegung.

Rechtliche Grundlagen

 

Die gesetzliche Basis bietet das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), das den Begriff "Mediation" grundlegend definiert und durch die Schaffen einer Liste der eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren, die vom Bundesministerium für Justiz eingerichtet und geführt wird, einen Mindeststandard in der Ausbildung und Qualifikation dieser hervorgehobenen Gruppe der Mediatorinnen und Mediatoren schafft.

 

Das Gesetz normiert die Zugangsvoraussetzung zur Liste der eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren, legt die Rechte und Pflichten fest und setzt auch Qualifikationsrichtlinien für die Ausbildungsinstitutionen. Dazu wird eine Liste von autorisierten Ausbildungsinstitutionen geführt, die entsprechende Qualitätsanforderungen in den von ihnen angebotenen Bildungsangeboten gewährleisten (Ausbildungsverordnung zum Zivilrechts-Mediations-Gesetz: ZivMediat-AV).

 

Informationen über die Voraussetzung und den Antrag der Registrierung als eingetragener Mediator, als eingetragene Mediatorin gibt das Bundesministerium für Justiz. Ein Formular für den Antrag stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.